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Beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente
Auf Wunsch des Kunden liefern wir auch die beglaubigten Übersetzungen zur Einreichung beim Gericht oder bei anderen öffentlichen Stellen. Die Dokumente werden von gerechtlich vereidigten Übersetzern erstellt und umfassen u.a. Bevollmächtigungen, Bankgarantien, Notarurkunden, Zeugnisse, Rechnungen sowie Bestätigungen des Eintrags ins Gewerberegister. In selteneren Fällen kann der gerechtlich verteidigte Übersetzer auch die von einemtechnischen Übersetzer gefertigten Texte beglaubigen – zum Beispiel Konformitätserklärungen, Prüfberichte oder technische Gutachten, deren Vorlage durch Rechnungsprüfungs- und Zertifizieurngsorgane gefordert werden kann. Um die sichere Lieferung der übersetzten Dokumente zu gewährleisten, werden sie immer über eine zuverlässige und bewährte Kurierfirma übergeben.
Worin unterscheidet sich die gewönliche von der beglaubigten Übersetzung?